Ist mein Therapieplatz auch nach der Reform sicher?
Durch das GKV-Sparpaket, welches am 01.01.2027 in Kraft tritt, fallen deutschlandweit durch Kürzungen bei allen Ärzten insgesamt 46 Millionen Behandlungsfälle pro Jahr für gesetzlich Versicherte weg.
Durch die beschlossene Budgetierung der Psychotherapie dürfen nach aktuellem Stand nur noch 18 statt ursprünglich 30 gesetzlich Versicherte bei einem halben Kassensitz versorgt werden. 70 % aller psychotherapeutischen Praxen arbeiten auf der Grundlage eines halben Kassensitzes. Dies wird zu einem Rückgang des Angebots um 30–40 % aller Therapieplätze für gesetzlich Versicherte führen. Auch der Wegfall der Zuschläge für Kurzzeittherapien und die Kürzung der Honorare um 4,5 % seit April 2026 werden die Situation weiter verschärfen. Seit dem 10.07.2026 sind die Honorare von Psychotherapeuten frei kürzbar (Wegfall der gesetzlichen Mindestvergütung). Dies bedeutet, dass bei weiteren Kürzungen noch mehr Plätze in der ambulanten Psychotherapie verloren gehen werden – bis gegebenenfalls zu einem Mindestanteil von 12 Behandlungsplätzen pro halben Kassensitz für gesetzlich Versicherte. Zudem werden die Praxen den Schwerpunkt auf Gruppentherapien legen müssen, um die Verdiensteinbußen ausgleichen zu können.
Wie kann ich meinen Therapieplatz absichern?
Bitte sprechen Sie mich persönlich darauf an.
Wenn Sie von dieser Politik frustriert sein sollten, die die bereits schwierige Versorgungslage von Menschen mit psychischen Erkrankungen weiter verschlechtert, wenden Sie sich an die Abgeordneten Ihres Landkreises (https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise/).
Hier können Sie einsehen, wie welcher Abgeordnete im Bundestag abgestimmt hat: https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/gkv-reform