Privat Versicherte und Selbstzahler
Vor dem Erstgespräch sollten Sie die Therapie gegenüber Ihrer privaten Versicherung anmelden. Ansonsten kann Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme der Termine verweigern. Bitte fordern Sie zeitgleich die Unterlagen zur Meldung einer Kurzzeittherapie bei Ihrer Krankenversicherung an und bringen diese bitte zum 3. Termin mit.
Es wird nach dem 2,3-fachen Satz gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP - Stand 01.07.2024) abgerechnet. In bestimmten Fällen, beispielsweise bei erhöhtem Zeitaufwand, kann es auch zu einer Abrechnung eines höheren Satzes (2,8-fach bis 3,5-fach) kommen.
Die Höhe der Kostenübernahme hängt von ihrem individuellen Tarif ab. Eine Genauere Auflistung der Kosten finden Sie unter www.abrechnungstelle
Sofern Sie bereits mehr als 4 Sitzungen Psychotherapie in einer anderen Praxis wahrgenommen haben sollten, wäre es wichtig mit der Vorbehandler*in abzuklären wie viele Stunden bereits in Anspruch genommen worden sind.
Bitte bachten Sie, dass die Einverständniserklärung zur Kostenübernahme immer von den Eltern unterschrieben werden muss, auch wenn die Patien*in bereits 18 Jahre alt ist.
Bitte bringen Sie die unten anhängigen Dokumente ausgefüllt zum Erstgespräch mit.